AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Athletes in Action Schweiz

Einleitung
Athletes in Action Schweiz (AiA) ist ein Arbeitszweig des Vereins Campus für Christus Schweiz, einer überkonfessionellen Missions- und Schulungsbewegung mit Sitz in Zürich.

Geltungsbereich
Die vorliegenden AGBs gelten für alle Camps von AiA. Abweichende, spezifische Regelungen in einzelnen Camps sind möglich und gehen den AGBs von AiA vor.

Versicherung
Athletes in Action schliesst keine Unfallversicherung ab. Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Athletes in Action lehnt jede finanzielle Haftung im Falle eines Unfalles ab.

Annullationsschutz
Athletes in Action bietet keine Annullationskostenversicherung an. Falls eine solche gewünscht wird, empfehlen wir eine solche selber abzuschliessen.

An- und Abmeldung
Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren wird eine Bestätigung einer erziehungsberechtigten Person vorausgesetzt.
Eine Abmeldung verursacht Umtriebe. Für jede Abmeldung resp. Stornierung der Teilnahme erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-.
Erfolgt die Abmeldung weniger als 60 Tage vor Beginn eines Camps werden grundsätzlich 100 Prozent der Camp-Kosten und die Bearbeitungsgebühr verrechnet.

Verwendung persönlicher Daten
Sicherheit und Datenschutz:

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten, gleichgültig ob diese on- oder offline erhoben wurden, werden von Athletes in Action Schweiz gespeichert und können einerseits zur Vertragsabwicklung und andererseits zu Zwecken des Marketings und der Statistik verwendet werden. Alle persönlichen Daten werden von Athletes in Action Schweiz vertraulich behandelt.

Weitergabe persönlicher Daten an Dritte:

Athletes in Action Schweiz verpflichtet sich, persönliche Daten nur an Geschäftspartner weiterzugeben, welche diese Daten im Auftrag von AiA zur Abwicklung eines klar definierten Auftrages zwingend benötigen (z.B. Post, Druckerei, etc.). Abgesehen davon gibt Athletes in Action Schweiz keine persönlichen Daten an Drittunternehmen weiter.

Zwecks Fahrgemeinschaftsbildung werden Adressen der Teilnehmenden (d.h. Name, Postadresse, E-Mail) in einer Teilnehmerliste aufgeführt und allen Camp-Teilnehmern zugestellt. Die Empfänger dürfen diese Adressdaten nicht für weitere, insbesondere kommerzielle Zwecke nutzen. Zudem darf AiA die erhobenen Adress- und Personendaten  für seine eigenen Kommunikationsaktivitäten uneingeschränkt verwenden.

Persönlichkeitsschutz an Veranstaltungen:

Mit der verbindlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung von Athletes in Action Schweiz (diese erfolgt durch das Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars) willigt der Kunde grundsätzlich ein, dass von ihm an der von ihm gebuchten Veranstaltung Bild-, Bewegtbild- und Tonaufnahmen gemacht werden können.

Verwendung von Fotos:
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geht das Bild- und Tonrecht des Kunden vollständig und automatisch an Athletes in Action Schweiz über.

Bild- und Tonaufnahmen dürfen von AiA für die eigene Kommunikation via Internet (www.athletes.ch), Facebook-Fanseite, Camp-Prospekt, E-Mail-Newsletter, Camp- und Weekend-Werbeflyer, etc. verwendet werden. Teilnehmer, welche dies nicht möchten, können sich im Vorfeld unter info@athletes.ch melden oder an der Veranstaltung selbst eine verantwortliche Person aufsuchen.

Unterkunft
Zum Schutz und Respekt aller Teilnehmenden übernachten Männer und Frauen nicht im selben Zimmer, Zelt, Mobilhome/Wohnwagen, etc. Von dieser Regelung ausgenommen sind verheiratete Paare.

Bestätigungs-E-Mail
Das automatische Bestätigungs-E-Mail ist die Teilnahmebestätigung. Bei Fragen ist der Camp-Hauptleiter für das Camp verantwortlich. Es ist jedoch zu beachten, dass die meisten Camp-Hauptleiter ehrenamtlich für AiA arbeiten und deshalb auch längere Ferienabwesenheiten auftreten können. In solchen Fällen steht dir auch das AiA-Team unter info(@)athletes.ch oder 044 274 84 75 zur Seite.

Preisänderungen wegen Wechselkursschwankungen
Bei ausserordentlichen Wechselkursschwankungen bei Camps im Ausland behalten wir uns entsprechende Preisanpassungen vor. Eine allfällige Anpassung des Camp-Beitrages wird spätestens 30 Tage vor dem Camp-Start vom Camp-Hauptleiter mitgeteilt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsverhältnisse unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zürich. Zwingende Gerichtsstände, namentlich Konsumentengerichtsstände, bleiben vorbehalten.

Inkraftsetzung
Diese AGB treten am 16. Mai 2019 in Kraft. Sie ersetzen alle bis zu diesem Datum gültigen AGB von Athletes in Action Schweiz.

Athletes in Action Schweiz, 30. September 2019

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